AGB Hundebetreuung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Hundebetreuung
 
1. ALLGEMEINES
a. Der umseitige Vertrag berechtigt den Kunden, während seiner Laufzeit die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung, Animation und Betreuung seines Hundes in der Einrichtung der BELLOMANIA GmbH Meerbusch (im weiteren Verlauf hier BE GmbH), unter Beachtung und Einhaltung der aushängenden Hausordnung, der aktuellen Öffnungszeiten, sowie nach Vorlage der Mitgliedskarte/Transponder in Anspruch zu nehmen.
b. Den Anweisungen des Aufsichts- und Tierpflegepersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
c. Die BE GmbH ist verpflichtet, den vereinbarten Platz des Hundes bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte. Eine Unterbringung des Hundes mit anderen sowie die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der Hunde liegt im ordnungsgemäßen Ermessen der BE GmbH, unter Beachtung der Buchungen/Wünsche des Kunden.
d. Die Sozialverträglichkeit mit Mensch und Hund ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verwahrung, Versorgung, Verpflegung, Animation und Betreuung des Hundes. Jeder Hund muss zunächst einen Probetag bestehen, in der er seine Verträglichkeit mit den anderen Gruppenmitgliedern, sowohl Hunden als auch Menschen, nachweist.
e. Der Probetag wird individuell von BE GmbH mit dem Hundehalter festgelegt. BE GmbH behält sich darüber hinaus das Recht vor, einen Hund abzulehnen, sowohl bei Anmeldung, als auch zu jedem Zeitpunkt während der Probezeit, bzw. einen bereits aufgenommenen Hund nach mehrmaligen Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung auszuschließen.
f. Der Impfpass des Hundes muss bei Aushändigung des Hundes der BE GmbH übergeben werden und die erforderlichen Impfungen aufweisen. Sollten bestimmte, notwendig erscheinende oder notwendig werdende Impfungen des Hundes nicht ausgeführt oder nachweislich sein, behält sich die BE GmbH vor, den Hund nicht aufzunehmen.
g. Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden.
h. Nutzungsrechte und/oder Mitgliedskarten/Ausweise sind nicht übertragbar und gelten jeweils nur für den namentlich benannten Karteninhaber und seinem eingetragenen Hund. Zuwiderhandlungen berechtigen die BE GmbH zur fristlosen Vertragskündigung und Forderung des Ersatzes des entstandenen Schadens.
2. VERTRAGSDAUER/KÜNDIGUNG
a. Verträge über Dienstleistungen der BE GmbH werden nach Abstimmung der Parteien mit Wirkung ab dem 1. oder 15. eines Monats abgeschlossen. Je nach individueller Vereinbarung zwischen den Parteien gilt für Verträge eine erstmalige Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Die ordentliche Kündigung eines Vertrags ist während der Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Das Recht der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Zum Ende der Mindestlaufzeit und nach ihrem Ablauf kann ein Vertrag jederzeit mit monatlicher Kündigungsfrist zum 1. oder 15. des Folgemonats gekündigt werden, wobei sich die Wirkung der Kündigung nach dem Startdatum des jeweiligen Vertrages richtet: Verträge mit einem Startdatum zum 1. können nur zum 1. gekündigt werden, Verträge mit einem Startdatum zum 15. können nur zum 15. gekündigt werden. Kündigungen müssen stets in Textform erfolgen.
b. Für den Fall einer fristlosen Kündigung des Vertrages durch die BE GmbH - beispielhaft wegen grob vertragswidrigen Verhalten - ist die BE GmbH berechtigt die ausstehenden Zahlungen sofort fällig zu stellen, um den ihr entstehenden und bereits entstandenen Schaden zu ersetzen.
c. Ferner ist BE GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
I. höhere Gewalt oder andere von BE GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
II. Die Betreuung unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht worden ist.
III. BE GmbH begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der BE GmbH Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb und die Sicherheit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich der BE GmbH zuzurechnen ist.
d. BE GmbH hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
e. Bei berechtigtem Rücktritt der BE GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
f. Für den Fall einer außerordentlichen Vertragsbeendigung berechnet die BE GmbH eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 49,- EUR.
3. VERHINDERUNGEN
a. Kann der Kunde aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, die Einrichtung und Dienstleistung nicht oder nur teilweise nutzen, so trägt er dennoch die vertraglich vereinbarten laufenden Kosten.
b. Im Krankheitsfall des Hundes kann der Kunde ein fachärztliches Attest bzw. eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, um die Laufzeit des Vertrages zu unterbrechen. Die voraussichtliche Dauer der Unterbrechung auf Grund der Erkrankung/Verletzung muss sich aus der vorgelegten ärztlichen Bescheinigung eindeutig ergeben. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag um die Zeit der Unterbrechung über die laufende Vertragsdauer hinaus. Dies gilt auch für bereits gekündigte Verträge. Der Kunde trägt weiterhin die laufenden Kosten bis zum Vertragsende.
4. LASTSCHRIFTVERFAHREN/ABBUCHUNG
a. Der Kunde ermächtigt die BE GmbH zum Einzug von einmaligen und laufenden Kosten und/oder Servicegebühren zur jeweiligen Fälligkeit per Lastschrift (Einzugsermächtigung).
b. Für Mahnungen im Falle des Zahlungsverzugs erhebt die BE GmbH zur Abdeckung des zusätzlichen administrativen Aufwandes eine Mahngebühr in Höhe von € 5,- je Mahnung.
c. Im Falle einer Rücklastschrift des anfallenden Monatsbeitrages trägt der Kunde sämtliche anfallenden Gebühren, mindestens jedoch € 7,50 Rücklastschriftgebühren.
d. Im Falle eines Zahlungsverzuges von mehr als zwei Monatsbeiträgen werden alle Beiträge des laufenden Vertrages insgesamt sofort fällig.
5. BEITRÄGE UND GEBÜHREN
a. Die BE GmbH behält sich vor, die monatlichen Beiträge geringfügig (maximal bis zu einem Betrag der 15 % Gesamtjahresbeitrags erreicht) anzupassen.
6. WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE
a. Der Kunde versichert, bei Vertragsabschluss zahlungsfähig zu sein und sich in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen zu befinden, insbesondere keine Versicherung an Eides statt (private Zahlungsunfähigkeit) abgegeben- und auch kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet zu haben.
7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
a. Für sämtliche, von Kunden, Mitgliedern oder Dritten mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt die BE GmbH keinerlei Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Die BE GmbH kann ihren Kunden zwar Ablagefächer für die Dauer der Nutzung der Anlage zur Verfügung stellen, dies begründet jedoch keine Haftung für eventuell mitgebrachte Gegenstände.
8. VERSICHERUNGEN
a. Die BE GmbH hat eine betriebliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche in einem möglichen Haftungsfall die Haftungsansprüche Dritter gegen die GmbH prüft und absichert.
b. Der Kunde erbringt außerdem einen Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Kopie des Versicherungsscheins, Kopie des Personalausweises). Diese Nachweise sind beim Erstkontakt sowie jedes Jahr erneut vorzulegen.
9. HAFTUNG
a. Der Kunde haftet jedenfalls für jegliche selbst verschuldete Unfälle und Schäden. Im Falle eines Nichtverschuldens obliegt ihm hierfür insoweit die Beweislast.
b. Die Nutzung der Räumlichkeiten und der zur Verfügung stehenden Geräte und Einrichtungen erfolgt grundsätzlich immer auf eigene Gefahr.
c. Soweit Dritte BE GmbH für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch den untergebrachten Hund unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis BE GmbH von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass BE GmbH der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und geschädigtem Dritten. Der Kunde ermächtigt BE GmbH entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben.
d. Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden der BE GmbH, soweit deren Hunde oder sonstigen Rechte und Werte Schaden durch den untergebrachten Hund nehmen sollten.
e. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt der BE GmbH auch für solche Schäden, welche dem Personal der BE GmbH und dessen Ausstattung daraus erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Hundes realisiert, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden der BE GmbH sei ursächlich für den eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung so bleibt es ihm unbenommen diese in Anspruch zu nehmen. Die BE GmbH ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.
f. Kommt es während des Aufenthaltes des Hundes zur Verwirklichung einer tierspezifischen Gefahr (Beißen eines Hundes gegenüber dem Personal) und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht der BE GmbH aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung des Personals nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet, den Hund schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies nicht, so ist die BE GmbH im Interesse des Eigenschutzes seines Personals berechtigt, das Tier in einer Einzelsuite unterzubringen und die vertraglichen Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung des Personals ausgeschlossen wird.
g. BE GmbH ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Hundes bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Hund ereignen, verzichtet der Kunde, der insoweit seinen Hund auf eigenes Risiko zu BE GmbH verbringt, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber BE GmbH, die insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des eigenen Personals haftet, generell nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Hunde ergeben. BE GmbH haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Hundes, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und Kosten. BE GmbH hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenem Hund.
h. Es wird Rudel- oder Kleinstgruppenauslauf vereinbart und gewünscht. BE GmbH übernimmt aufgrund des gesteigerten Risikos keinerlei Haftung bezüglich Schäden an dem Hund und bezüglich Schäden, die durch den Hund verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, bei BE GmbH nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind.
10. TIERÄRTZLICHE VERSORGUNG
a. Für den Fall einer unabdingbar notwendigen Notfallbehandlung bzw. absoluter Gefahr des in Verwahrung gegebenen Hundes, steht es im freien Ermessen der BE GmbH einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. BE GmbH wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden die in der direkten Nachbarschaft der BE GmbH gelegene Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Hundes zu beauftragen. Aufschiebbare Behandlungen sind hierbei ausdrücklich ausgeschlossen. Bei einer “ex-ante-Betrachtung” kommt es also darauf an, ob der Zustand des Tieres sich im Moment der Entscheidung objektiv als „Notfall“ einstufen lies. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde BE GmbH im Namen und auf Rechnung des Kunden andere und/ oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Hundes zu beauftragen und diese zu verpflichten, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte. Sollte Tierärztlicherseits aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an BE GmbH die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Hundes herangetragen werden, ist die BE GmbH berechtigt die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann.
b. Im Fall des Versterbens eines Hundes ist die BE GmbH zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt.
c. Soweit die BE GmbH für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde die BE GmbH von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.g. Leistung persönlich ablehnt, bzw. sie selber nicht hätte durchführen lassen.
11. HAUSORDUNG
a. Die BE GmbH genießt in allen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten das Hausrecht. Der Hausordnung der BE GmbH ist Folge zu leisten. Jegliche Zuwiderhandlungen können - insbesondere auch im Wiederholungsfall- ein Hausverbot und/oder eine fristlose Vertragskündigung einschließlich des Ersatzes des entstandenen Schadens zur Folge haben.
b. Für den Fall einer Zuwiderhandlung verpflichtet der Kunde sich darüber hinaus zum Ersatz eines möglichen Schadens durch Zahlung einer Schadenspauschale i.H.v. bis zu € 500,- je Vorfall.
12. MITGLIEDSKARTEN/AUSWEISE/TRANSPONDER
a. Voraussetzung zur Nutzung der Räumlichkeiten und Dienstleistungen der BE GmbH ist die Vorlage einer gültigen Mitgliedskarte/Transponder. Für deren Verlust oder eine Beschädigung der Karte haftet der Kunde mindestens mit einer Kostenpauschale in Höhe von Euro 10,- für den Aufwand einer Neuausstellung, sowie für deren Missbrauch soweit dies im Verschulden des Kunden liegt (beispielsweise bei Nichtaufklärung eines Verlustes).
b. Der Kunde verpflichtet sich zur Vorlage der Mitgliedskarte/Transponder beim Betreten und Verlassen der Einrichtung zum Zwecke der Erfassung seines Besuchs.
c. Nach Vertragsende geht die Mitgliedskarte/Transponder in das Eigentum des Kunden über.
13. ELEKTRONISCHE DATENERFASSUNG/DATENSCHUTZ
a. Die BE GmbH speichert und verarbeitet die Daten ihrer Kunden im Rahmen der gesetzliche Datenschutzbestimmungen. Datenschutzbeauftrage des Unternehmens sind die Geschäftsführer der jeweiligen Niederlassung der BE GmbH.
14. BILDTECHNISCHE AUFZEICHNUNGEN/FOTOS/VIDEOS
a. Die BE GmbH kann aus Sicherheitsgründen nicht- oder nur schwer einsehbare Bereiche der jeweiligen Anlage mit bildtechnischen Hilfs- und Aufzeichnungsmitteln (beispielsweise Videokameras) überwachen. Im Einzelfall können Aufnahmen im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Grenzen gespeichert und aufbewahrt werden, sofern dies zur Sicherheit der Mitglieder-, zur Sicherung der Einrichtung und/oder von Wertgegenständen-, sowie zur möglichen Aufklärung von Straftaten erforderlich sein kann.
b. Insofern Fotografien oder Videos zu Werbezwecken im laufenden Betreuungsbetrieb angefertigt werden, erfolgt dies stets nur nach vorherigem ausdrücklichen Einverständnis aller Beteiligten. Jede Nutzung von Bildmaterial wird im Einzelfall geregelt.
c. Darüber hinaus sind, aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte unserer Kunden, sowohl das Fotografieren oder Filmen, als auch Tonaufnahmen in den Räumlichkeiten der BE GmbH grundsätzlich untersagt und nur nach schriftlichem Einverständnis eines Geschäftsführers oder Prokuristen zulässig. Dies gilt insbesondere auch für sogenannte Tablets, Smartphones oder andere zur Aufzeichnung von Daten geeignete Geräte. Bei Zuwiderhandlung behält sich die BE GmbH Regressansprüche und darüber hinaus den Ersatz des erlittenen Schadens in voller Höhe ausdrücklich vor. Jegliche Form der stillschweigenden Billigung schließt die BE GmbH aus. Eine etwaige Genehmigung durch einen Mitarbeiter ist weder verbindlich noch wirksam.
15. SALVATORISCHE KLAUSEL/SCHRIFTFORMERFORDERNISSE
a. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein und/oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht beeinträchtigt. Die Parteien vereinbaren für einen solchen Fall eine rechtlich zulässige Bestimmung, welche der unwirksam gewordenen Bestimmung sinngemäß und/oder wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
b. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen zu diesem Vertrag sind unwirksam. Jegliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, dies betrifft insbesondere auch eine Änderung des Schriftformerfordernisses einer Vertragsänderung selbst.
16. GERICHTSSTAND/ERFÜLLUNGSORT
a. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche gegen die BE GmbH ist das für die jeweilige Niederlassung zuständige Gericht.
b. Erfüllungsort ist Neuss.
c. Als Grundlage diese Vertrages gilt das deutsche Recht in der jeweils aktuellsten Form und Gesetzeslage.